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Das kind- und begabungsgerechte Übertrittsverfahren nach der 4. Klasse


Die in Bayern praktizierte Differenzierung in unterschiedliche Bildungsgänge nach Jahrgangsstufe 4 ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder möglichst begabungsgerecht gefördert werden können.

Dem in Art. 128 der Bayerischen Verfassung verankerten Anspruch jedes Einzelnen auf eine seinen erkennbaren Fähigkeiten angepasste Ausbildung kann so am besten entsprochen werden.

Deshalb wurde vom Ministerrat eine kind- und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens von der Grundschule an die weiterführenden Schularten (Mittelschule, Realschule und Gymnasium) beschlossen.   


Kinder und ihre Eltern erfahren so weitere Unterstützung durch ...


1. die Stärkung der Beratung und Elternverantwortung bei der Übertrittsentscheidung;

2. eine deutliche Entlastung der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern vom vielfach in der Jahrgangsstufe 4 empfundenen Leistungsdruck, ohne den bayerischen Qualitätsstandard zu beeinträchtigen;

3. die verstärkte individuelle Förderung, um die Potenziale jedes Kindes bestmöglich zur Entfaltung zu bringen und damit die Durchlässigkeit zwischen den Schularten zu erhöhen;

4. klare und einfache Übertrittsregelungen;

5. die Schaffung einer kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase von der 3. Jahrgangsstufe bis zum Ende der 5. Jahrgangsstufe.


Für die Walliser Grundschule bedeutet dies konkret:


1. Ankündigung von Probearbeiten

- Bekanntgabe spätestens eine Woche vor Abhaltung der Probe

- Schriftlich an der Klassenzimmertür


2. Richtzahl für Probearbeiten

- Anzahl der Probearbeiten bis zum Übertrittszeugnis (im Mai)

- Deutsch: 12 Proben, Mathematik: 5 Proben, HSU: 5 Proben


3. Stärkere Ausweisung von Lernphasen

- Prüfungsfreie Zeiträume:

zwei Wochen nach den Sommerferien

eine Woche nach den Herbstferien

eine Woche nach den Weihnachtsferien

eine Woche nach den Faschingsferien




Verantwortlich: Stefan Inderst

Grundschule an der Walliser Straße, München