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Walliser-ABC - Organisatorische Fragen


A

- Die Anwesenheit der Schüler in der Schule ist Pflicht. Entschuldigen Sie Ihr Kind bei Abwesenheit unbedingt bis spätestens 8.10 Uhr telefonisch (Tel.: 790 860 89 11)


- Arbeitsmittel wie Stifte, Hefte, Schere, langes Lineal (30 cm), kurzes Lineal und Klebstoff sind Voraussetzung für eine geregelte Mitarbeit im Unterricht. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind diese wichtigen Arbeitsmittel immer zur Verfügung hat.


- Arzttermine sollten grundsätzlich außerhalb des Unterrichts gelegt werden.


- Arbeitsgemeinschaften sind ein zusätzliches Angebot für die Schüler. Diese müssen regelmäßig besucht werden, nachdem sie gewählt wurden.


B

- Bewegung: Sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Kind zu Hause genügend bewegt. Die Kinder brauchen Bewegung als Ausgleich zum Stillsitzen in der Schule.


C

- Computer: Es findet seit Jahren ein Computerkurs für die 4. Jahrgangsstufe statt. Dieser wird ehrenamtlich von Herrn Schöttle durchgeführt.


D

- Deutschförderkurs: Je nach Bedarf wird ein Deutschförderkurs für alle Jahrgangsstufen eingerichtet.


E

- An den Elternabenden haben Sie Gelegenheit, in Kontakt mit den Lehrkräften und anderen Eltern zu kommen.

Nehmen Sie diese Termine bitte wahr!


- Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern und Schüler/innen einer Schule wahr!


- Elternstammtische sind eine rein private Veranstaltung. Die Lehrkraft, die daran teilnimmt, macht dies freiwillig.


F

- Fahrräder: Grundschulkindern ist es nicht erlaubt, mit dem Fahrrad in die Schule zu fahren.


- Ferien legt das Kultusministerium fest. Nur der bewegliche Ferientag wird durch die Schule und den Elternbeirat festgelegt.


- Frühstück: Die Uschi Glas- Stiftung Brotzeit e. V.  bietet in Zusammenarbeit mit unserer Schule jedem Kind in der Zeit von 7:30 - 7:50 Uhr kostenlos  ein gesundes Frühstück an.


 

G

- Gesundheit

Achten Sie darauf, dass die Schultasche nicht zu schwer ist (es müssen nicht immer alle Bücher mit nach Hause genommen werden).


- Ganztagesklasse

Die Grundschule an der Walliser Straße ist eine Grundschule mit Ganztagesklassen. Der Unterricht findet von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr statt. Am Freitag ist mittags Schluss.



H

- Handy

Schüler dürfen in der Schule das Handy nicht benutzen.


- Hausaufgaben dienen der Übung des gelernten Unterrichtsstoffes:

Kontrollieren Sie, ob Ihr Kind die Hausaufgaben vollständig erledigt hat.

Sollte Ihr Kind bei Erledigung der Hausaufgabe öfters ein Zeitlimit von etwa einer Stunde überschreiten, sprechen Sie mit der Lehrkraft darüber.

Sollte Ihr Kind ein Heft o.ä. in der Schule vergessen haben, kann dieses am Nachmittag nicht von der Schule geholt werden.


- Eine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen einer qualifizierten Nachmittagsbetreuung wird vom Evangelischen Sozialdienst Fürstenried  jeden Tag angeboten.


- Das Hausaufgabenheft ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Lehrkraft und Eltern

Kontrollieren Sie es deshalb täglich!


- Hausordnung: Damit ein vernünftiges und erfreuliches Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft möglich ist, müssen feste Regeln eingehalten werden. Die Schulfamilie hat auch in diesem Schuljahr Regeln für ein friedvolles Miteinander verabschiedet.


- Hausschuhe sind in den Klassenzimmern Pflicht.


- Hitzefrei? An der Walliser Grundschule gibt es KEIN Hitzefrei!

Warum?

1. Unser Schulhaus ist energetisch saniert worden. Es ist auch an sehr heißen Tagen in den meisten Klassenzimmern angenehm kühl. Somit bestehen keine gesundheitlichen Gefahren für Ihr Kind.

2. An unserer Schule gibt es kaum noch einen Schüler, der nachmittags nicht in der Schule unterrichtet oder betreut wird. Oder anders formuliert: Wenn fast alle Schüler nachmittags in der Schule sein müssen, warum sollte dann für sehr wenige Schüler hitzefrei gegeben werden?

3. Die Schulleitung kümmert sich an sehr heißen Tagen um eine Erfrischung für Ihr Kind.

(http://www.gswalliser.musin.de/AuP/Schulleben/-130621_36_Grad_und_es_wird/-36_Grad_und_es_wird.htm)


Noch eines: Es ist in der Schulordnung nicht geregelt, ob Schüler an sehr heißen Tagen Hausaufgaben erhalten sollen.

Deshalb gilt an der Walliser Schule folgende Regel:

• Die Lehrkräfte geben weniger Hausaufgaben als an normalen Schultagen auf.



- Hort: In unmittelbarer Nachbarschaft unserer Schule ist unser Hort, in dem Kinder im Alter von 6 - 12 Jahren pädagogisch betreut werden. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Leitung des Hortes.


- Homepage: Neben wichtigen Informationen über die Schule und Termine finden Sie dort auch interessante Projekte und aktuelle Veranstaltungen.


K

- Klassenkasse: Die Eltern zahlen nach Abstimmung mit dem Klassenelternsprecher einen kleinen Betrag in die Klassenkasse ein. Das Geld wird für Aktivitäten verwendet, die nicht von der Schule getragen werden können, z.B. einen Ausflug.


- Kopfläuse kommen in den besten Familien vor.

Ihr Kind darf die Schule mit Kopfläusen nicht besuchen. Eine Wiederzulassung zum Schulbesuch ist erst möglich, wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des Hausarztes oder  des Gesundheitsamtes vorliegt.


- Kopiergeld: Von den Lehrkräften selbst hergestellte Arbeitsblätter zählen nach dem "Gesetz über die Lernmittelfreiheit" zu den "übrigen Lernmitteln" und sind damit nicht in die Lernmittelfreiheit einbezogen. Daher sind die Kosten für diese Arbeitsblätter von den Erziehungsberechtigten selbst zu tragen.


- Ansteckende Krankheiten: Nur wenn eine ärztliche Bestätigung vorliegt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, darf Ihr Kind wieder in die Schule kommen.


L

- Der Lehrplan wird vom Kultusministerium amtlich festgelegt und bietet die Grundlage für die Unterrichtsarbeit der Lehrkraft.


- Lesefüchse: Der Verein Lesefüchse e. V. kommt regelmäßig in die Ganztagesklassen zum Vorlesen.


M

- Mittagsbetreuung  

An unserer Schule gibt es eine Mittagsbetreuung für die Regelklassen. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet allein deren Leitung.


- Multikulturell ist die Zusammensetzung unserer Schülerinnen und Schüler. Vielfalt macht Freude und bereichert! Nach diesem Motto können sich unsere Kinder aus mehr als 30 Herkunftsländern in unserer Schule wohlfühlen.


N

- Notenschlüssel: Wir arbeiten mit einem einheitlichen Notenschlüssel.



P

- Ein gesundes Pausenbrot ist ebenso wichtig wie ein ausgewogenes Frühstück!

Geben Sie Ihrem Kind abwechselnd  Saft oder Tee, Obst, Gemüse, Milchprodukte und Brot (am besten Vollkornbrot) mit.

Denken Sie an eine umweltfreundliche Verpackung!

Leere Verpackungen müssen wieder mit nach Hause genommen werden.

(Anordnung der Stadt München)


- Pflichten der Eltern:

  • Kontrolle der Hausaufgabe: Bitte achten Sie darauf, dass diese von Anfang an regelmäßig gemacht werden.

  • das Mitgeben eines Pausenbrots;

  • Kontrolle über eine vollständig eingepackte Schultasche und

  • die Beschaffung des Arbeitsmaterials;

  • Wahrnehmung von Elternabenden und ähnlichen Terminen.


- Pünktlichkeit ist Voraussetzung für einen geregelten Unterrichtsablauf!

Schicken Sie Ihr Kind bitte rechtzeitig von zu Hause weg. Die Klassenzimmer sind ab 7.45 Uhr geöffnet.


R

- Rektorat: Das Rektorat befindet sich im 1. Stock in Zimmer 102.

Der Rektor Herr Inderst steht Ihnen nach telefonischer Terminvereinbarung für ein Gespräch zur Verfügung.


- Roller dürfen auf dem Schulgelände nicht benützt werden, ebenso sind der Gebrauch von Rollerblades, Inlineskates etc. und Fahrrädern auf dem Schulgelände nicht gestattet.


S

- Die Schlamperkiste ist der Fundort für verlorene Gegenstände. Sie steht im Eingangsbereich des Erdgeschosses.

Schauen Sie bitte dort nach, wenn Ihr Kind etwas verloren hat.

Nach den Ferien wird die Schlamperkiste geleert.


- Schulbücher sind kostenlos zur Verfügung gestellte Leihgaben.

Sie müssen bei Verlust oder Beschädigung ersetzt werden!

Bitte binden Sie die Bücher ein und halten Sie Ihr Kind an, sorgfältig damit umzugehen, denn auch andere Kinder wollen noch damit arbeiten.

Bitte unterschreiben Sie an der vorgesehenen Stelle im Buchdeckel des Buches.


- Das Schulhaus ist für die Schülerinnen und Schüler da, nicht für Erwachsene!

Wenn Sie Ihr Kind morgens zur Schule bringen, verabschieden Sie sich bitte am Schultor oder am Eingang.

Warten Sie bitte vor dem Schulgebäude, wenn Sie Ihr Kind abholen!

Diese Regeln bestehen zum Schutz Ihres Kindes. Schulfremde Personen können sich leicht "einschleichen", wenn Erwachsene zum normalen Bild im Treppenhaus und auf den Schulgängen gehören. (Bedenken Sie, dass eine Lehrkraft nicht unterscheiden kann, ob ein Fremder ein Kind an der Hand führt oder ob es sich tatsächlich um Vater oder Mutter des Kindes handelt.)

Wir müssen unsere Schulkinder vor möglichen Übergriffen schützen! Helfen Sie mit, indem Sie sich an unsere Hausordnung halten!


- Schulische Veranstaltungen: Die Teilnahme an allen schulischen Veranstaltungen (Maifeier, Weihnachtsfeier etc.) ist Pflicht, auch wenn sie am Nachmittag stattfinden.


- Schullandheimaufenthalte sind schulische Veranstaltungen.

Die Durchführung ist in allen Jahrgangsstufen möglich.


- Schulweg: Denken Sie bitte daran, dass Ihr Verhalten auch im Straßenverkehr Vorbildfunktion hat: Wenn Sie eine Straße bei Rotlicht überqueren, werden die Kinder Ihr Verhalten imitieren. Da das Wahrnehmungsvermögen von Kindern noch nicht so gut ausgebildet ist, muss man damit rechnen, dass die Kinder dieses Schnell-bei-Rot-über-die Straße-laufen auch in lebensgefährlichen Situationen wiederholen.


- Ein Schulweghelfer steht morgens und mittags an der Appenzeller/ Ecke Graubündner Straße.

Der Elternbeirat sucht immer wieder dringend Eltern, die bereit sind, diesen Lotsendienst zu übernehmen. Pro angefangene Stunde werden 5.80 Euro bezahlt.

Interessenten melden sich bitte beim Elternbeirat.


- Das Sekretariat ist für Ihre Belange montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr geöffnet.


- Sportunterricht:

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind richtige Turnkleidung trägt! Straßenschuhe dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden.

Die Turnschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe verwendet werden!

Jede Art von Schmuck - auch Ohrstecker - ist wegen Verletzungsgefahr verboten. Ihr Kind darf nicht mitturnen, wenn es Schmuck trägt!

An "Sporttagen" sollten die Kinder am besten ohne Schmuck in die Schule kommen. Oft ist es für die Kinder schwierig, den Schmuck selbst abzunehmen und während des Sportunterrichtes sicher aufzubewahren.


- Schwimmunterricht:

Der Schwimmunterricht wird ausschließlich in der 4. Jahrgangsstufe verbindlich durchgeführt.


- Die Sprechstunde der Lehrkraft sollte bei allen schulischen Problemen wahrgenommen werden. Die Lehrkraft ist in dieser Zeit nur für die Schüler und die Schülerinnen da! Die Zeit vor Unterrichtsbeginn ist nicht für Elterngespräche vorgesehen

- Jeder Lehrer hat wöchentlich eine Sprechstunde.

- Pro Schulhalbjahr gibt es eine Klassenelternsprechstunde am Abend (diese soll auch den berufstätigen Eltern eine Möglichkeit zum Gespräch geben).


U

- Unfall: Gegen Unfälle in der Schule und auf dem (notwendigen) Schulweg sind die Schüler gesetzlich versichert; eingeschlossen sind auch alle Schulveranstaltungen (z.B. Wanderungen). Wenn ein Schüler nach einem Schulunfall den Arzt aufsucht, muss er ihm sagen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Sonst könnte der Arzt Honorarforderungen für eine privatärztliche Behandlung an die Eltern stellen. Die Ärzte sind zur Behandlung verpflichtet, sie rechnen stets direkt mit der "Eigenunfallversicherung der Landeshauptstadt München" ab.


- Eine Unterrichtsbefreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. bei Hochzeit). Unterrichtsbefreiung für einen Tag erteilt die Lehrkraft nach Rücksprache mit der Schulleitung. Eine längere Unterrichtsbefreiung muss vom Schulleiter geprüft und genehmigt werden.


V

- Veränderungen der Adresse (privat und geschäftlich) - vor allem der Telefonnummer bitte unbedingt im Sekretariat melden!


- Versicherungen: Für den Verlust oder die Beschädigung von (unnötig in die Schule mitgebrachten) wertvollen Gegenständen hat die Stadt den Schüler nicht besonders versichert.

Sollten jedoch z.B. Kleidungsstücke aus dem verschlossenen Klassenzimmer abhanden kommen, ist eine Kontaktaufnahme mit der Stadtkämmerei - Versicherungsamt ratsam, auch etwa, wenn bei einem Schulunfall die Brille beschädigt wird und die Krankenkasse nicht dafür aufkommt.


Z

- Zeugnisse sollen den Leistungsstand Ihres Kindes festhalten.

Es gibt mittlerweile nur noch Jahreszeugnisse.

Für die Schüler der vierten Klasse gibt es im Januar eine Zwischeninformation und kein Zwischenzeugnis.

In der vierten Klasse gibt es für alle Schüler ein Übertrittszeugnis für weiterführende Schulen.

Für die Schüler der 1. bis 3.Klasse gibt es in den Wochen um den Termin des Zwischenzeugnisses ein dokumentiertes Lern- und Entwicklungsgespräch.





Verantwortlich: Stefan Inderst, Stand: 18.August 2017

Grundschule an der Walliser Straße, München