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Schulwegtraining


Im Folgenden erhalten Sie Tipps zum Schulwegtraining von Herrn Lahm, Polizist und Verkehrserzieher der Münchner Jugendverkehrsschule.



Tipp 1

Kleidung


Schicken Sie Ihr Kind am besten mit heller Kleidung zur Schule. Ab Oktober werden die Tage wieder kürzer und Ihr Kind verlässt morgens bei Dunkelheit das Haus.

Reflektoren an Kleidung und Schulranzen sind ebenfalls sehr wichtig, denn sie reflektieren das Scheinwerferlicht der Autos und der Autofahrer sieht Ihr Kind.


Tipp 2

Zeit


Ihr Kind sollte das Haus rechtzeitig verlassen, damit es ohne Eile zur Schule gehen kann. Diese ist in der Regel bereits 15 bis 30 Minuten vor Schulbeginn geöffnet.


Tipp 3

Schulweg


Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen sicheren Schulweg fest und trainieren Sie diesen am Anfang gemeinsam. Achten Sie darauf, dass nicht immer der kürzeste der beste Schulweg ist und nutzen Sie nach Möglichkeit Ampeln und Zebrastreifen.


Wenn Sie Ihr Kind die ersten Wochen  zur Schule begleiten, dann kann es mit Ihrer Hilfe lernen, auch auf plötzliche Veränderungen im Straßenverkehr - zum Beispiel Baustellen zu reagieren.


Sie gehen auf Nummer Sicher, wenn Sie den Schulweg Ihres Kindes regelmäßig gemeinsam überprüfen.


Bevor Sie Ihr Kind zum ersten Mal alleine zur Schule gehen lassen, sollten sie ihr Kind auf dem Schulweg ohne dessen Wissen beobachten.


Tipp 4

Gehwegbenutzung


Damit Ihr Kind sicher zur Schule kommt, sollten Sie darauf achten, dass es nur an der Hausseite auf dem Gehweg geht.


Erklären Sie Ihrem Kind, dass bei Garagen und Ausfahrten Fahrzeuge ausfahren können.


Tipp 5

Überqueren der Fahrbahn


Trainieren Sie gemeinsam das Überqueren der Fahrbahn am Zebrastreifen. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind immer zuerst an der Bordsteinkante stehen bleibt.


Am Zebrastreifen


Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es die Hand nach vorne strecken soll - das Zeichen für das Überqueren der Straße. Die Hand darf nur am Zebrastreifen ausgestreckt werden.


Achtung:

Die Straße darf nur dann überquert werden, wenn kein Auto zu sehen ist, das Auto weit genug entfernt ist, oder der Autofahrer ein deutliches Zeichen gibt.


Blickkontakt


Erklären Sie Ihrem Kind, was der Begriff "Blickkontakt" bedeutet:


Stellen Sie sicher, dass es nicht das Auto, sondern den Fahrer des Fahrzeugs anschaut.


Die Botschaft lautet:

Nur wenn ein Blickkontakt zustande gekommen ist, kann ich sicher sein, dass der Fahrer des Fahrzeugs mich gesehen hat.


Links - Rechts - Links


An der Gehsteigkante soll Ihr Kind lernen, dass es zuerst nach links, dann nach rechts und anschließend wieder nach links schaut. Kann die Fahrbahn betreten werden, darf man bis zur Straßenmitte gehen.


Dort heißt es zur Sicherheit: noch einmal nach rechts schauen. Ist die Fahrbahn frei, kann der Rest der Straße zügig überquert werden.


Achtung:

Während sie laufen, können Kinder nicht nach links oder rechts sehen.


Tipp 6

Ampel


Die beste Wahl zum Überqueren einer Straße ist natürlich die Ampel. Rot bedeutet stehen bleiben.


Erklären Sie Ihrem Kind, dass sich aber (Leider!) nicht alle Erwachsenen und auch nicht alle Kinder an diese Regel halten.


Große Kreuzungen haben oftmals auch eine Fußgängerinsel. Kann die Straße nicht komplett überquert werden, dann muss Ihr Kind unbedingt auf der Insel auf das nächste Grün warten. Schaltet die Ampel auf Rot um, während Ihr Kind die Straße überquert, darf es auf gar keinen Fall zurückgehen, sondern sollte zügig die Straße überqueren.


Manchmal kann man einfach nicht abschätzen, ob man bei Grün noch sicher über die Straße kommt. Dann gilt: An der Gehsteigkante auf Rot warten und erst bei der neuen Grünphase die Straße sicher überqueren.


Leider bleiben auch viele Autofahrer nicht sofort bei Rot stehen. Daher sollte Ihr Kind lernen, auch bei Grün noch einmal links und rechts zu schauen und erst über die Straße zu gehen, wenn sicher ist, dass keine Gefahr droht.


Tipp 7

Sichthindernisse


Kinder sind klein.


Schärfen Sie Ihrem Kind ein, dass es auf keinen Fall zwischen geparkten Autos die Straße überqueren darf, weil es dort vom Autofahrer nicht gesehen werden kann.


Kinder sind der Meinung:

"Kann ich dich sehen, siehst du mich auch".


Tipp 8

Toter Winkel


Ein Lastwagen hat vier tote Winkel - vorne, hinten, rechts, links.


Daher gilt:

Befindet sich ein Lastwagen in der Nähe, darf Ihr Kind auf keinen Fall die Straße überqueren.


Tipp 9

Unfallursachen


Kleineres Blickfeld


Kinder haben ein deutlich kleineres Blickfeld als Erwachsene. Das Sichtfeld ist links und rechts jeweils um ca. 20 Prozent eingeschränkt. Fahrzeuge werden aus diesem Grund deutlich später wahrgenommen.


Sichtbar Umschauen

Deshalb ist es wichtig, dass die Kinder vor dem Überqueren der Fahrbahn deutlich sichtbar nach links, rechts und wieder nach links schauen. Das können Sie nicht oft genug übern.


Achtung:

Kinder hören zwar gut, können aber Geräusche sehr schlecht orten und erkennen oft nicht, woher diese kommen.


Geschwindigkeiten falsch einschätzen


Kinder können Geschwindigkeiten und Anhaltewege von Fahrzeugen sehr schlecht einschätzen. Sie kennen keinen Bremsweg und glauben, dass Autos auch bei höherer Geschwindigkeit auf der Stelle stehen bleiben können.


Tipp 10

Diese Fragen sollten Sie sich stellen, bevor Ihr Kind den Schulweg allein geht:


Geht mein Kind nur Wege, die wir vorher besprochen haben?


Verhält es sich richtig beim Überqueren der Straße?


Bleibt es vor dem Betreten der Fahrbahn an der Gehsteigkante stehen?


Schaut es beim Überqueren der Straße immer nach links, rechts und noch einmal nach links?


Sucht es Blickkontakt zu den Fahrzeugführern?


Wird die Straße auf dem kürzesten Weg überquert?


Bleibt es am Fahrbahnrand stehen, wenn sich Fahrzeuge nähern?


Kann es sicher auf Veränderungen des Schulweges (z. B. eine Baustelle) reagieren?


Tipp 11

"Bus mit Füßen"


Mehrere Kinder aus einem Wohngebiet treffen sich jeden Morgen an einem vereinbarten Treffpunkt und machen sich von dort aus gemeinsam auf den Schulweg - und zwar in Zweierreihen an der Hausseite (nicht an der Gehsteigkante). Ein Elternteil übernimmt die Begleitung.

Achtung:

Auch bei diesem "Bus mit Füssen" müssen die Kinder selbstverständlich die Verhaltensregeln im Straßenverkehr und besonders bei Ihrem Schulweg kennen.


Tipp 12

Das Fahrrad und Spielzeuge auf Rädern


Kinder sollten in der Grundschule generell nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Für sie ist es bis zum 8. Lebensjahr nur ein Spielzeug.


In der Regel sind die kleinen Räder außerdem nicht verkehrssicher ausgerüstet, da Kinder bis zu diesem Alter verpflichtet sind, den Gehweg zu benutzen. Sollten Sie doch einmal gemeinsam mit dem Fahrrad unterwegs sein, gilt: Ihr Kind muss beim Überqueren der Fahrbahn vom Fahrrad absteigen! Das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.


Einräder, Inlineskates, Kickboards und Tretroller sind nach dem Gesetz Spielzeug. Aus Sicherheitsgründen sollte darauf auf dem Schulweg versichtet werden.


Die Schüler lernen erst in der 4. Klasse den richtigen Umgang mit dem Fahrrad im Straßenverkehr. Aber auch nach absolvierter Fahrradausbildung können sie oft noch nicht die gesamte Komplexität des Straßenverkehrs übersehen. Lassen Sie sich nicht vom guten Abschneiden Ihres Kindes in der Fahrradausbildung beeindrucken und leiten Sie es auch weiterhin im Straßenverkehr an.


Erst mit 8 Jahren dürfen Kinder auf dem Radweg und der Straße fahren. Aber es gilt: Gehwege dürfen und sollten auch weiterhin benutzt werden.


Eltern ist es nicht gestattet, gemeinsam mit ihren Kindern auf dem Gehweg zu fahren.


Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss Ihr Kind dann auf der Straße bzw. auf dem Radweg fahren.


Nur wer mindestens 16 Jahre alt ist, darf auf dem Fahrrad jemanden mitnehmen. Und das auch nur, wenn das Kind unter 7 Jahren und ein besonderer Sitz vorhanden ist. Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen müssen sicherstellen, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.


Diese Gegenstände sind Spielzeug und dürfen ausschließlich auf dem Gehweg benutzt werden.


Tipp 13

Das Auto


Kinder sollten nach Möglichkeit nicht mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Auf dem Schulweg ist Ihr Kind noch mal an der frischen Luft und lernt die ersten Schritte in die Selbständigkeit. Verantwortung zu übernehmen ist wichtig für die geistige Entwicklung Ihres Kindes.


Direkt vor der Schule gibt es zwischen 7.45 Uhr und 8.00 Uhr fast immer ein Parkplatzproblem. Können Sie nicht auf das Auto verzichten, so sollten Sie es mindestens 100 Meter von der Schule entfernt abstellen. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind immer auf der Gehwegseite aussteigt.


Parken oder halten Sie bitte nicht in zweiter Reihe. Für Kinder, die die Straße überqueren müssen, stellt Ihr Fahrzeug ein Hindernis dar. Außerdem können herannahende Fahrzeugführer Kinder, die sich aufgrund Ihres Autos im "Toten Winkel" befinden, unter Umständen erst zu spät erkennen.


Kinder, die kleiner als 1,50 Meter groß sind, dürfen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Fahrzeug nur mitgenommen werden, wenn spezielle Rückhalteeinrichtungen benutzt werden (geeignet sind nur Systeme, die den Kriterien der ECE 44-03 oder ECE 44-04 entsprechen).


Die gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung eines Kindersitzes endet mit 12 Jahren oder wenn das Kind 1,50 Meter groß ist. Eines der beiden Kriterien muss unbedingt erfüllt sein. Das 12. Lebensjahr wird mit dem 12. Geburtstag vollendet.


Ihr Kind darf mit Kindersitz auch auf dem Beifahrersitz sitzen. Aber aus Sicherheitsgründen ist der Platz hinter dem Beifahrersitz zu empfehlen.


Tipp 14

Lehrerparkplätze


Bitte vermeiden Sie das Benutzen der Lehrerparkplätze. Ein Wenden auf dem Parkplatz ist in der Regel ausgeschlossen. Nach dem Einfahren in das Parkplatzareal müssten Sie wieder rückwärts ausfahren und gefährden damit unnötig Kinder, die auf dem Weg zur Schule sind.


Tipp 15

Halteverbot


Halten Sie bitte nicht im Halteverbot. Bereits das Stehenbleiben im Halteverbot ist eine verbotswidrige Handlung.


Bushaltestellen sind für Schulbusse vorgesehen. Aussagen wie "Aber ich war doch nur ganz kurz weg, um mein Kind in die Schule zu begleiten" lassen die meisten Polizeibeamten nicht gelten.


Halten Sie insbesondere Feuerwehrzufahrten frei.


Tipp 16

Geschwindigkeit


Vor Schulen ist in der Regel die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Dies hat gute Gründe und ist vor allem zur Sicherheit der Schüler gedacht.


Die Erfahrung hat gezeigt, dass überwiegend Anwohner sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten.


Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, dass die Erhöhung der Geschwindigkeit um 20 km/h fatale Folgen haben kann.


Während Autofahrer A mit einer gefahrenen Geschwindigkeit von 30 km/h noch vor dem Hindernis stehen bleiben konnte, hätte Fahrer B mit 50 km/h das Hindernis mit voller Geschwindigkeit angefahren.





Verantwortlich: Stefan Inderst

Grundschule an der Walliser Straße, München