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Inklusion


Der bayerische Weg zur Inklusion - eine Aufgabe aller Schulen   


Am 26. März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland in Kraft getreten. Der VN-Behindertenrechtskonvention liegt ein Verständnis von Behinderung zugrunde, in dem diese als normaler Bestandteil menschlichen Lebens ausdrücklich bejaht und als Bereicherung angesehen wird.


Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ohne Ausgrenzung und Diskriminierung. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und betrifft auch den Bildungsbereich.


Die Vertragsstaaten haben sich dazu verpflichtet, den Zugang zum Unterricht in allen Schularten gleichberechtigt sicherzustellen. Inklusion ist damit eine verbindliche Aufgabe aller Schulen und Schularten sowie aller Bildungseinrichtungen.


Bereits im Dezember 2009 bildete sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen im Landtag vertretenen Fraktionen, um die VN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene umzusetzen. Ein aus dieser Zusammenarbeit resultierender Entwurf zur Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes im Hinblick auf die Realisierung eines inklusiven Schulsystems wurde am 28. März 2011 vorgelegt und am 13.Juli 2011 vom Landtageinstimmig angenommen.


In Bayern fand bereits mit der Reform des BayEUG im Jahre 2003 ein Paradigmenwechsel statt, der die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Aufgabe aller Schularten machte. Die Zusammenarbeit von Regelschule und Förderschule wurde intensiviert und unterschiedliche Formen der Kooperation entwickelt.


Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention sieht eine Fortführung und Weiterentwicklung der bereits bestehenden und eine Konzeption neuer inklusiver Lernformen vor, die die bestmögliche begabungsgerechte Förderung aller Schülerinnen und Schüler zum Ziel hat.


Neu ist der grundsätzlich gleichberechtigte  Zugang zu allen Schularten vor Ort, sofern die Voraussetzungen der jeweiligen Schulart erfüllt sind.


Die Förderschulen bleiben weiterhin als wichtiger alternativer Lernort sowie als Kompetenzzentren erhalten und unterstützen die Umsetzung des inklusiven Unterrichts in allgemeinen Schulen.


"Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen." (Art.2Abs.2 Satz 1 BayEUG-E)



Verantwortlich: Stefan Inderst, Stand: 18.August 2017

Grundschule an der Walliser Straße, München